Art. 1 – Name und Sitz
Unter dem Namen „Uske“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Verein hat seinen Sitz am Wohnort des Präsidenten.
Art. 2 – Zweck
Der Verein bezweckt:
– Die Geschichte und den Stammbaum der Familie Uske zu dokumentieren und zu pflegen.
– Feste und Zusammenkünfte für die Familie zu organisieren.
– Den Zusammenhalt innerhalb der Familie zu fördern.
Art. 3 – Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sind:
– Alle Personen mit dem Familiennamen Uske oder dem Mädchennamen Uske.
– Ehepartner, Kinder und deren Nachkommen.
– Geschwister der Ehepartner.
Voraussetzung: Die Mitgliedschaft entsteht erst, wenn sich die betreffende Person aktiv im Verein eintragen lässt.
Rechte: Mitglieder haben das Recht, über Vereinsangelegenheiten abzustimmen.
Art. 4 – Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Präsident (Leitung des Vereins)
2. Vorstand (optional, falls weitere Funktionen wie Kassier oder Aktuar gewünscht sind)
3. Versammlung der Funktionsträger (mindestens einmal jährlich)
Hinweis: An der jährlichen Versammlung müssen nur Personen teilnehmen, die eine Funktion im Verein ausüben.
Art. 5 – Versammlung
Einmal jährlich findet eine Versammlung der Personen mit einer Funktion im Verein statt. Die Versammlung dient der Planung von Aktivitäten und der Pflege des Familienarchivs.
Art. 6 – Finanzierung
Der Verein finanziert sich durch freiwillige Beiträge oder Spenden der Mitglieder. Es besteht keine Pflicht zur Beitragszahlung.
Art. 7 – Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss der Versammlung erfolgen. Das Archiv und die Dokumente bleiben in der Familie.
Art. 8 – Schlussbestimmungen
Für alle nicht geregelten Punkte gelten die Bestimmungen von Art. 60 ff. ZGB.
Diese Statuten treten am 28.11.2025 in Kraft.